Baumregelkontrollen/ Baumkataster


Baumkontrollen:

Der Eigentümer eines Baumes ist dafür verantwortlich, dass keine Gefahren von dem Baum für Dritte ausgehen. Hieraus leitet sich die Pflicht zur Kontrolle, der "Baumkontrollpflicht" ab. Hierüber gibt es derweil eine größe Ansammlung an rechtsverbindlichen Urteilen bis hin zum BGH ( Bundesgerichtshof).

Die Verkehrssicherheit ist gegeben, wenn die Stand- und Bruchsicherheit gegeben sind. Mit einfachen Worten, wenn er nicht umfällt und keine Teile von ihm abbrechen.

Die Baumkontrollen werden auch "Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen" genannt.
Ihre Regeln sind in den "Baumkontrollrichtlinien der FLL" niedergeschrieben.

Hier sind hauptsächlich drei Themenbereiche definiert:
1. Vorraussetzungen der kontrollierenden Person
2. Art und Umfang der Dokumentation
3. Art und Umfang der Kontrolle

Als Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung ist die Baumkontrolle ein grundlegender Bestandteil der Prüfung. Darüber hinaus ist ein Fachagrarwirt in der Lage Maßnahmen abzuleiten und auszuführen, bzw. die Ausführung zu beaudsichtigen oder abzunehmen.
Zwei unserer Mitarbeiter befinden sich zur Zeit in der Schulung zum FLL-zertifizierten Baumkontrolleur.

Die Kontrollen, Dokumentation und Archivierung werden über ein FLL-konformes digitales Baumkatasterprogramm sichergestellt.


Baumkataster
:

Bei größeren Baumbeständen, und deren Erfassung spricht man auch von einem Baumkataster.
Sinn und Zweck ist die eindeutige Zuordnung von etwaigen Maßnahmen zu dem betreffenden Baum.
Hier gab es leider immer wieder Verwechselungen, besonders wenn der betreffende Kontrolleur nicht bei der Ausführung der Maßnahmen zugegen war, welches der Regelfall ist.

Aus diesem Grund ist besonders bei engstehenden Baumbeständen eine Markierung des Einzelbaumes sinnvoll.
Diese realisieren wir mit kleinen Aluminium-Plaketten, welche mittels eines Aluminium-Nagels am Stamm befestigt werden.