Antragstellung

Vor der Durchführung eventuell notwendiger Maßnahmen gilt es zu prüfen, ob eine Maßnahme an dem betreffendem Baum genehmigungspflichtig ist.

Ein Baum kann durch verschiedene Gesetze/ Verodnungen geschützt sein.
Dies muss vorab geklärt werden. Erst dann kann bei der zuständigen Behörde der Antrag gestellt werden. Gegebenenfalls ist die Maßnahme von mehreren Stellen zu genehmigen.

Mögliche Unterschutzstellung durch:

- Baumschutzsatzung der Gemeinde/ Stadt
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmal
- Denkmalschutz ( Ensembleschutz: Bäume als Bestandteil einer Gesamtanlage)
- Punktbiotop ( Behausung einer streng geschützten Tierart )
- Im Bebauungsplan verzeichnet

- indirekt über das Artenschutzgesetz



Für die Antragstellung werden alle Kontroll- und Untersuchungsergebnisse in Wort und Bild zusammengetragen, und als fachliche Stellungnahme zusammengefasst.
Die Notwendigkeit und Plausibilität der beantragten Maßnahme müssen klar erkennbar und nachvollziehbar sein.